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   OLG Celle, 20.12.1989 - 11 U 166/87   

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https://dejure.org/1989,6309
OLG Celle, 20.12.1989 - 11 U 166/87 (https://dejure.org/1989,6309)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.1989 - 11 U 166/87 (https://dejure.org/1989,6309)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 11 U 166/87 (https://dejure.org/1989,6309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 651 d BGB; § 651 c Abs. 1 BGB; § 651 f Abs. 2 BGB
    Anspruch auf Minderung des Reisepreises bei einer "Luxus-Kreuzfahrt mit dem Flugzeug"; Rechtmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters; Voraussetzung einer unmittelbaren Rechtsbeziehung zwischen einem Reiseunternehmen als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Minderung des Reisepreises bei einer "Luxus-Kreuzfahrt mit dem Flugzeug"; Rechtmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters; Voraussetzung einer unmittelbaren Rechtsbeziehung zwischen einem Reiseunternehmen als ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 445
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 247/72

    Der Vermittler von Ferienwohnungen haftet gegenüber dem Mieter wie ein

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.1989 - 11 U 166/87
    Kann der Reisende dem Auftreten des Reiseunternehmens entnehmen, daß es selbst Veranstalter der Reise und damit Vertragspartner ist, so kommt es nicht darauf an, daß dieses bei Abschluß des Reisevertrages vorgibt, nicht in eigenem, sondern in fremdem Namen zu handeln (BGH in NJW 1974, 37 und NJW 1980, 2192).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79

    Großwildjagd in Afrika - Zur Anwendbarkeit des Regelungsgehalts des § 651a Abs. 2

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.1989 - 11 U 166/87
    Kann der Reisende dem Auftreten des Reiseunternehmens entnehmen, daß es selbst Veranstalter der Reise und damit Vertragspartner ist, so kommt es nicht darauf an, daß dieses bei Abschluß des Reisevertrages vorgibt, nicht in eigenem, sondern in fremdem Namen zu handeln (BGH in NJW 1974, 37 und NJW 1980, 2192).
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